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Allgemeine Information |
Signatur: | Mc 414 |
Titel: | Aufforderungen an Gläubiger |
Inhalt: | Ohne Titel Der Schuldenruf unter der Androhung des Verfall der Ansprüche ist nach Gerichtsordnung von 1761 nur bei Geltstagen, Beneficia Inventarii (Amtlichen Güterverzeichnissen) oder zweifelhaften Erbschaften gestattet. In andern Fällen ist eine solche Publikation von den Richtern zu verbieten. 15.03.1780 Einblatt-Druck |
Entstehungszeitraum: | 1780 |
Archivalienart: | Akte/Dokument |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=630335 |
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