FA von Hallwyl, Abschriften, 1503.06.25 Auf dem Jahrrechnungstag zu Baden, wird beschlossen, Dietrich von Hallwyl zu ersuchen, in der Fehde seiner Schwäger, derer von Rotenstein, mit Pappenheim auf eidgenössischem Gebiete wenigstens nichts Gewalttätiges zu unternehmen. Solothurn wird gebeten, sein

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1503.06.25
Titel:Auf dem Jahrrechnungstag zu Baden, wird beschlossen, Dietrich von Hallwyl zu ersuchen, in der Fehde seiner Schwäger, derer von Rotenstein, mit Pappenheim auf eidgenössischem Gebiete wenigstens nichts Gewalttätiges zu unternehmen. Solothurn wird gebeten, seinen Burger nicht zu unterstützen, und der Stadt Pappenheim wird nahe gelegt, das Kaiserl. oder Lehensherrl. Gericht anzurufen. Den Nürnberger Kaufleuten wird angesichts der Fehde Sicherheit der Reichsstrafe zugesagt
Entstehungszeitraum:25.06.1503
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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