FA von Hallwyl, Abschriften, 1504.02.10 Der Rat von Bern bestätigt den seinerzeit dem von Hallwyl gemachten Vertrag, nur dass letzter das ganze niedere Gericht von Seengen und das Jagdrecht auch in den ihm früher verschlossenen Revieren haben soll. Bei Streitigkeiten ist vom Twingherrn an den Rat

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1504.02.10
Titel:Der Rat von Bern bestätigt den seinerzeit dem von Hallwyl gemachten Vertrag, nur dass letzter das ganze niedere Gericht von Seengen und das Jagdrecht auch in den ihm früher verschlossenen Revieren haben soll. Bei Streitigkeiten ist vom Twingherrn an den Rat zu appellieren
Entstehungszeitraum:10.02.1504
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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