FA von Hallwyl, Urkunden, 1504.04.29 Walther und Dietrich von Hallwyl teilen nach früher getroffenen Verträgen die Güter ihres am 19.03.1504 verstorbenen Bruders Johann so, dass Dietrich gegen Anweisung die Ausrichtung des Vermächtnisses der Magdalena von Rotenstein selig, die Ausstattung Johanns

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1504.04.29
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:29.04.1504
Titel:Walther und Dietrich von Hallwyl teilen nach früher getroffenen Verträgen die Güter ihres am 19.03.1504 verstorbenen Bruders Johann so, dass Dietrich gegen Anweisung die Ausrichtung des Vermächtnisses der Magdalena von Rotenstein selig, die Ausstattung Johanns unehelicher Töchter Elsine und Agnes und die Abfindung seiner Schwester Barbara von Wattweiler übernehmen, dagegen die Restanzen zu Aarau und Entfelden und den Türkisring seines Vetters Rudolf selig (mit Heimfall an den Ältesten des Geschlechtes) erhalten soll, Walther den Anteil am Schloss Hallwyl (mit Wohnrecht Dietrich), See und Schlatt (ohne die Weiher), die Gerichte zu Seengen etc. und die Restanzen zu Trosburg und Rupperswil, und dass der Zehnten zu Zetzwil gemeinsam bleiben soll
Siegler:Walther von Hallwyl
Dietrich von Hallwyl
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

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