FA von Hallwyl, Abschriften, 1505.04.05 Der Dompropst Rudolf von Hallwyl und das Kapitel des Stiftes zu Basel beurkunden, dass Hans und Anton von Hattstatten dem Stift ihre Rechte am Schurhof überlassen haben, unter der Bedingung, dass Peter Beringer Zeitlebens darauf bleiben dürfe. Das Kapitel ni

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1505.04.05
Titel:Der Dompropst Rudolf von Hallwyl und das Kapitel des Stiftes zu Basel beurkunden, dass Hans und Anton von Hattstatten dem Stift ihre Rechte am Schurhof überlassen haben, unter der Bedingung, dass Peter Beringer Zeitlebens darauf bleiben dürfe. Das Kapitel nimmt diese Bedingungen an, und überlässt zugleich dem Anthonien von Hattstatt eine Wohnung auf Zeit seines Lebens im gleichen Haus, in dem sein Vetter Hans von Hattstatt wohnt
Entstehungszeitraum:05.04.1505
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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