FA von Hallwyl, Abschriften, 1508.10.22 Der Landvogt und die kaiserliche Räte zu Einsisheim heben auf den Vorspruch der Bürgermeister von Zürich und Basel die Beschlagnahme des Dietrich von Hallwyl zu Rheinfelden arretierten französischen Kaufmannsgutes auch ihrerseits auf, nachdem Dietrich von Ha

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1508.10.22
Titel:Der Landvogt und die kaiserliche Räte zu Einsisheim heben auf den Vorspruch der Bürgermeister von Zürich und Basel die Beschlagnahme des Dietrich von Hallwyl zu Rheinfelden arretierten französischen Kaufmannsgutes auch ihrerseits auf, nachdem Dietrich von Hallwyl bereits auf das Unterpfand verzichtet hatte. Dietrich von Hallwyl wird zur Erlangung seiner Ansprüche an den französischen König auf den Rechtsweg gewiesen
Entstehungszeitraum:22.10.1508
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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