Thun Schultheiss und Rat zu Bern entschieden auf Klage der Gebrüder Franz und Heinzmann (Henzmann) von Scharnachthal hin, dass die Leute von Oberhofen ihren Wein nur nach Thuner Mass ausschenken und dabei die Taverne der Herren zu Oberhofen nicht durch Abgabe von Speisen konkurrenzieren dürfen., 1

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:09.07.1433
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entschieden auf Klage der Gebrüder Franz und Heinzmann (Henzmann) von Scharnachthal hin, dass die Leute von Oberhofen ihren Wein nur nach Thuner Mass ausschenken und dabei die Taverne der Herren zu Oberhofen nicht durch Abgabe von Speisen konkurrenzieren dürfen.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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