Thun Vidimus vom 05.03.1325 (Aussteller s. Siegel) Die Stadt Bern überträgt dem Grafen Eberhard von Kyburg und seinen ehelichen Nachkommen die Burg und Stadt Thun mit allen Rechten und Zubehörden. Die Stadt Thun bleibt jedoch den Bernern offen und die Thuner der Stadt Bern heerfolgepflichtig - aus

Archivplan-Kontext


Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:29.11.1323
Zeitraum 2:05.03.1325
Titel:Vidimus vom 05.03.1325 (Aussteller s. Siegel) Die Stadt Bern überträgt dem Grafen Eberhard von Kyburg und seinen ehelichen Nachkommen die Burg und Stadt Thun mit allen Rechten und Zubehörden. Die Stadt Thun bleibt jedoch den Bernern offen und die Thuner der Stadt Bern heerfolgepflichtig - ausser gegen Graf Eberhard und seine Erben.
Siegler:Offizial der bischöflichen Kurie in Basel (I) / Propst zu St. Leonhard in Basel (II) / Kustos zu St. Peter in Basel (II)
Bemerkungen:Beilage: Notiz. Diese Fassung der Rückverleihung von Burg und Stadt Thun an Graf Eberhard fehlt in den Fontes 5.
Archivalienart:Urkunde
 

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