Thun Die Gemeinde Blumenstein übergibt die niedere Gerichtsbarkeit (zu Blumenstein), die sie vom letzten Twingherrn Johann Franz von Wattenwyl erworben hat, an die Stadt Bern. Dagegen werden die Güter in der Herrschaft Blumenstein aus der Mannlehenpflicht entlassen und die Gemeindegenossen von der

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Thun
Fach (Urkunden):Thun
Entstehungszeitraum:21.03.1642
Zeitraum 2:16.04.1642
Titel:Die Gemeinde Blumenstein übergibt die niedere Gerichtsbarkeit (zu Blumenstein), die sie vom letzten Twingherrn Johann Franz von Wattenwyl erworben hat, an die Stadt Bern. Dagegen werden die Güter in der Herrschaft Blumenstein aus der Mannlehenpflicht entlassen und die Gemeindegenossen von der Leistung von Allmendzinsen, Gerichtshühnern und Herrschaftstagwen befreit.
Siegler:Anton von Graffenried, Venner zu Bern (I)
Bemerkungen:Datierung: 21.03.1642/31.03.1642, 16.04.1642/26.04.1642. Mit zwei Beilagen
Archivalienart:Urkunde
 

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