FA von Hallwyl, Urkunden, 1509.10.30 Walther und Kaspar von Hallwyl stiften eine Kaplaneipfründe in der Kapelle zu Trostburg zu 40 fl. jährlich ab ihren Gütern und Zehnten zu Rupperswil, Teufental und Zetzwil unter Vorbehalt des Patronatsrechtes. Bestimmungen betreffend Amtspflichten des von ihnen

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1509.10.30
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:30.10.1509
Titel:Walther und Kaspar von Hallwyl stiften eine Kaplaneipfründe in der Kapelle zu Trostburg zu 40 fl. jährlich ab ihren Gütern und Zehnten zu Rupperswil, Teufental und Zetzwil unter Vorbehalt des Patronatsrechtes. Bestimmungen betreffend Amtspflichten des von ihnen dem Bischof von Konstanz jeweilen zur Bestätigung präsentierten Kaplans. Die Bestätigungsurkunde dieser Stiftung vom 30.10.1511 durch den Bischof Hugo von Konstanz respektive dessen Generalvikar mit dem grossen Vikariatssiegel sehen und durch den Pergament-Streifen dieses Siegels mit dem Stiftungsbrief zusammengeheftet
Siegler:Generalvikar des Bischofs Hugo von Konstanz
Walter von Hallwyl
Kaspar von Hallwyl
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=645307
 

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