FA von Hallwyl, Abschriften, 1517.05.16 Bischof Christoph von Basel schreibt an den Grafen Sigmund zu Lupfen, dessen Einnehmer in Dammerkirch auf gräflichen Befehl das Ablassgeld verboten und mit Arrest belegt hatte. Hans Rudolf von Hallwyl, Weihbischof und Custor, wird als Commissär mit 2 andern

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1517.05.16
Titel:Bischof Christoph von Basel schreibt an den Grafen Sigmund zu Lupfen, dessen Einnehmer in Dammerkirch auf gräflichen Befehl das Ablassgeld verboten und mit Arrest belegt hatte. Hans Rudolf von Hallwyl, Weihbischof und Custor, wird als Commissär mit 2 andern Baslern bezeichnet, den Ablass in Ensisheim, Rheinfelden und Dammerkirch zu verkünden
Entstehungszeitraum:16.05.1517
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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