FA von Hallwyl, Urkunden, 1532.03.26 Schiedsspruch des Obervogts zu Lenzburg, Sulpicius Haller, samt zwei Schiedsleute zwischen Kaspar, Hartmann und Burkhart von Hallwyl einerseits und Dekan und gemeinen Kapitelsherren des Kapitels zu Aarau andererseits wegen Rückerstattung einer seinerzeit [11.10

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1532.03.26
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:26.03.1532
Titel:Schiedsspruch des Obervogts zu Lenzburg, Sulpicius Haller, samt zwei Schiedsleute zwischen Kaspar, Hartmann und Burkhart von Hallwyl einerseits und Dekan und gemeinen Kapitelsherren des Kapitels zu Aarau andererseits wegen Rückerstattung einer seinerzeit [11.10.1464] dem Kapitel als Kirchherren der Kirche zu Seengen von Burkhart und Rudolf von Hallwyl gemachten, und von Walther von Hallwyl später [05.02.1481] bar ausbezahlten Jahrzeitstiftung zu 100 fl., sowie wegen weiterer 100 fl. die obgenannte Junker von Hallwyl den Kapitelsherren schuldig geworden. Ablösung der gegenseitigen Ansprüche durch Zahlung von je 50 fl. an Konrad Fellenberg zu Begleichung von dessen nicht näher bezeichneten Forderungen. Die Kosten werden wett geschlagen
Siegler:Sulpicius Haller, Obervogt
Hans Delsberg, Schultheiss zu Lenzburg
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=647286
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern