FA von Hallwyl, Abschriften, 1535.12.02 (a) Rat und Schultheiss von Bern nehmen als Landesherren das alleinige Recht der Kirchenordnung und die daherigen Bussen in Anspruch, lassen aber denen von Hallwyl die Frevelbussen für spielen, zutrinken, geschlitzte Kleider etc., in Bestätigung des früher e

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1535.12.02 (a)
Titel:Rat und Schultheiss von Bern nehmen als Landesherren das alleinige Recht der Kirchenordnung und die daherigen Bussen in Anspruch, lassen aber denen von Hallwyl die Frevelbussen für spielen, zutrinken, geschlitzte Kleider etc., in Bestätigung des früher ergangenen Spruches
Entstehungszeitraum:02.12.1535
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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