FA von Hallwyl, Abschriften, 1555.11.18 Der von Hallwyl frägt an, ob er die unbotmässigen After-Lehensleute vor dem Abt von St. Gallen, ihrem Lehensherrn, oder vor ihrer ordentlichen Obrigkeiten rechtlich belangen solle. Er wird an den Vogt zu Kyburg gewiesen, um ein Verbot anzurufen, im Verweiger

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1555.11.18
Titel:Der von Hallwyl frägt an, ob er die unbotmässigen After-Lehensleute vor dem Abt von St. Gallen, ihrem Lehensherrn, oder vor ihrer ordentlichen Obrigkeiten rechtlich belangen solle. Er wird an den Vogt zu Kyburg gewiesen, um ein Verbot anzurufen, im Verweigerungsfalle an das ordentliche Gericht
Entstehungszeitraum:18.11.1555
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=650219
 

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