FA von Hallwyl, Urkunden, 1556.06.15 Urteil Hans Hilfickers, alt-Untervogts von Ottmarsingen, als Vorsitzender des Gerichts zu Seon anstatt des Landvogts zu Lenzburg, Castorius Weiermann, im Prozess zwischen den Junkern Hartmann, Hugo, Walther und Burkhart von Hallwyl einerseits und der Gemeinde S

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1556.06.15
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:15.06.1556
Titel:Urteil Hans Hilfickers, alt-Untervogts von Ottmarsingen, als Vorsitzender des Gerichts zu Seon anstatt des Landvogts zu Lenzburg, Castorius Weiermann, im Prozess zwischen den Junkern Hartmann, Hugo, Walther und Burkhart von Hallwyl einerseits und der Gemeinde Seon andererseits betreffend die von erstern der letztern bestrittene Fischereiberechtigung im Aabach beim Schloss Hallwyl bis an den spitzen Stein, der Twingsgrenze von Seon. Bestätigung der im Dorfbriefe von Seon vorgesehenen Berechtigung, im übrigen sollen die Junker von Hallwyl bei ihren Rechtsamen verbleiben. Die von diesen angrufene Appellation wieder zurückgezogen
Siegler:Castorius Weyermann, Landvogt zu Lenzburg
Archivalienart:Urkunde
 

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