FA von Hallwyl, Abschriften, 1556.08.07 Hans Traber, Weibel zu Wiesendangen, bekundet, dass er im Namen seines Junkers Kaspar von Hallwyl zu Hallwyl in der Ehrbeleidigungsklage des Niklaus Erny als Kläger und des Heini Häsely als Beklagter zu Gericht gesessen habe und dass er dem Heini Hässly das

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1556.08.07
Titel:Hans Traber, Weibel zu Wiesendangen, bekundet, dass er im Namen seines Junkers Kaspar von Hallwyl zu Hallwyl in der Ehrbeleidigungsklage des Niklaus Erny als Kläger und des Heini Häsely als Beklagter zu Gericht gesessen habe und dass er dem Heini Hässly das Urteil behufs Appellation an den Bürgermeister und Rat von Zürich schriftlich ausgefertigt habe
Entstehungszeitraum:07.08.1556
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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