FA von Hallwyl, Abschriften, 1556.10.14 Ulrich Stelzer urkundet den Gerichtsspruch, den er im Namen des Bürgermeisters und Rates von Zürich in einer Streitsache zwischen Junker Hug von Hallwyl, vertreten durch seinen Vogt zu Hegi, Rudolf Traber, als Kläger und Claus Hässly von Hegi als Beklagtem w

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1556.10.14
Titel:Ulrich Stelzer urkundet den Gerichtsspruch, den er im Namen des Bürgermeisters und Rates von Zürich in einer Streitsache zwischen Junker Hug von Hallwyl, vertreten durch seinen Vogt zu Hegi, Rudolf Traber, als Kläger und Claus Hässly von Hegi als Beklagtem wegen des Durchgangsrechtes durch eine Wiese Hässlys zu Gunsten des Klägers gefällt habe. Die Appellation wird am 25. November abgewiesen von Bürgermeister und Räten
Entstehungszeitraum:14.10.1556
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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