FA von Hallwyl, Abschriften, 1557.05.19 (a) Dietrich von Hallwyl, Hofmeister zu Güttingen, führt die Sache seines Herrn vor dem thurgauischen Landvogt siegreich gegenüber der Gemeinde Güttingen, deren Ansprüche auf das Eigentum des obern Waldes als nichtig erkannt werden, 1557.05.19 (Archiveinheit

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1557.05.19 (a)
Titel:Dietrich von Hallwyl, Hofmeister zu Güttingen, führt die Sache seines Herrn vor dem thurgauischen Landvogt siegreich gegenüber der Gemeinde Güttingen, deren Ansprüche auf das Eigentum des obern Waldes als nichtig erkannt werden
Entstehungszeitraum:19.05.1557
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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