FA von Hallwyl, Abschriften, 1558.10.08 Hans Riss der Jüngere von Güttingen bestätigt, vom Bischof die Erlaubnis erhalten zu haben, ein Badhaus zu bauen und das Badergewerbe zu betreiben und übernimmt zugleich die damit verbundenen Pflichten. Er erhielt die Erlaubnis auf Ansuchen des Vogtes von Gü

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1558.10.08
Titel:Hans Riss der Jüngere von Güttingen bestätigt, vom Bischof die Erlaubnis erhalten zu haben, ein Badhaus zu bauen und das Badergewerbe zu betreiben und übernimmt zugleich die damit verbundenen Pflichten. Er erhielt die Erlaubnis auf Ansuchen des Vogtes von Güttingen Dietrich von Hallwyl und der ganzen Gemeinde nachdem sich die bisherigen Bader, die Brüder Heinrich Flach und Ludwig Keller, geweigert hatten, den gemeinen Mann anzunehmen
Entstehungszeitraum:08.10.1558
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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