FA von Hallwyl, Abschriften, 1564.02.24 (a) Die Gemeinde Suhr wird mit ihrer Appellation gegen Hartmann von Hallwyl samt seines Bruders Söhnen Hugo von Hallwyl und Burkhart von Hallwyl wegen eines Grabenzinses, betreffend dessen am 27. August 1563 zu Lenzburg schon ein Spruch ergangen war, abgewie

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1564.02.24 (a)
Titel:Die Gemeinde Suhr wird mit ihrer Appellation gegen Hartmann von Hallwyl samt seines Bruders Söhnen Hugo von Hallwyl und Burkhart von Hallwyl wegen eines Grabenzinses, betreffend dessen am 27. August 1563 zu Lenzburg schon ein Spruch ergangen war, abgewiesen
Entstehungszeitraum:24.02.1564
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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