FA von Hallwyl, Urkunden, 1567.07.28 Urteilsspruch des Seegerichts zu Fahrwangen unter dem Vorsitz des Seevogts Uli Töbeli von Tennwil in der Klage der Jr. Hartmann und Burckhardt von Hallwyl gegen Georg Äberlin der wegen Übertretung des im Meyending zu Birrwil am 23.V.1564 gegen ihn gefällten Spr

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1567.07.28
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:28.07.1567
Titel:Urteilsspruch des Seegerichts zu Fahrwangen unter dem Vorsitz des Seevogts Uli Töbeli von Tennwil in der Klage der Jr. Hartmann und Burckhardt von Hallwyl gegen Georg Äberlin der wegen Übertretung des im Meyending zu Birrwil am 23.V.1564 gegen ihn gefällten Spruchs betreffende Verbot der Fischerei sowie überhaupt von Weg und Steg am Hallwylersee von den Weidleuten des Sees gefangen genommen und ins Schloss Hallwyl geführt worden war. Soll innerhalb Monatsfrist die Twinge und Gerichte der Jrn. von Hallwyl räumen bei Strafe der Urfehde im Weigerungsfall
Siegler:Thomann Vischer, alt Schultheiss zu Lenzburg
Archivalienart:Urkunde
 

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