FA von Hallwyl, Abschriften, 1568.06.09 Der Rat von Zürich setzt nach Ableben des Pfarrers von Seengen, Hans Gruner, auf Fürsprache des Hartmann von Hallwyl und Burkhart von Hallwyl, seinen Sohn Samuel Gruner als seinen Nachfolger ein. Es wird eine genaue Festsetzung des Einkommens des Pfründe See

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1568.06.09
Titel:Der Rat von Zürich setzt nach Ableben des Pfarrers von Seengen, Hans Gruner, auf Fürsprache des Hartmann von Hallwyl und Burkhart von Hallwyl, seinen Sohn Samuel Gruner als seinen Nachfolger ein. Es wird eine genaue Festsetzung des Einkommens des Pfründe Seengen vorgenommen, die Zinsen und Zehnten, welche Pfarrer Hans Gruner noch speziell als Conventuale von Küssnacht inne hatte, wieder zu Handen dieses Stiftes eingezogen und eine Einsprache Samuel Gruners hingegen abgewiesen
Entstehungszeitraum:09.06.1568
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=652063
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern