Trachselwald Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen der Witwe und den Töchtern des Herrn von Brandis (Jakob von Pesmes/Piemes) die aus der Kastvogtei herrührenden Rechte über das Haus Rüegsau, nicht aber Besitz und Nutzung von dessen Gütern. Diese Güter sollen unverteilt und unverändert bleiben, ü

Archivplan-Kontext


Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:20.12.1531
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen der Witwe und den Töchtern des Herrn von Brandis (Jakob von Pesmes/Piemes) die aus der Kastvogtei herrührenden Rechte über das Haus Rüegsau, nicht aber Besitz und Nutzung von dessen Gütern. Diese Güter sollen unverteilt und unverändert bleiben, über die Verwaltung alljährlich M.G.H. Rechnung abgelegt und der Ertrag den Armen zugewendet werden.
Siegler:Stadt Bern (II)
Bemerkungen:Zwei Exemplare. Vgl. Steck und Tobler, S. 1487, Nr. 3264
Archivalienart:Urkunde
 

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