Trachselwald Die Gemeinde Sumiswald anerkennt nach eingehender Prüfung der Rechtslage das Recht des Deutschordenshaus Sumiswald, von den Untertanen die reelle Leistung von Mähder-, Heuer- und Schnittertagwen zu fordern, bittet aber den Landkomtur und den Vogt dringend, ihnen den Ersatz der Tagwen

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:07.07.1578
Titel:Die Gemeinde Sumiswald anerkennt nach eingehender Prüfung der Rechtslage das Recht des Deutschordenshaus Sumiswald, von den Untertanen die reelle Leistung von Mähder-, Heuer- und Schnittertagwen zu fordern, bittet aber den Landkomtur und den Vogt dringend, ihnen den Ersatz der Tagwen durch eine Geldabgabe zu gestatten, wie dies nun schon seit dreissig Jahren üblich gewesen sei.
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=65411
 

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