Trachselwald Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass die Leute von Obergoldbach zwar bei ihrem Holzrecht im "Haslewald" verbleiben, dafür aber den Holzhaber fortan nach Brandis - statt wie bisher nach Signau - entrichten sollen., 1599.07.13 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:13.07.1599
Zeitraum 2:23.07.1599
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass die Leute von Obergoldbach zwar bei ihrem Holzrecht im "Haslewald" verbleiben, dafür aber den Holzhaber fortan nach Brandis - statt wie bisher nach Signau - entrichten sollen.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=65421
 

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