Trachselwald Das Gericht zu Lützelflüh gewährt dem Jakob von Montmajor (Jacques de Montmajeur) nochmals eine Frist von vierzehn Tagen, um sich mit seinen Gläubigern zu verständigen, ehe diese auf die Herrschaft Brandis greifen dürfen., 1607.10.22 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Trachselwald
Fach (Urkunden):Trachselwald
Entstehungszeitraum:22.10.1607
Zeitraum 2:01.11.1607
Titel:Das Gericht zu Lützelflüh gewährt dem Jakob von Montmajor (Jacques de Montmajeur) nochmals eine Frist von vierzehn Tagen, um sich mit seinen Gläubigern zu verständigen, ehe diese auf die Herrschaft Brandis greifen dürfen.
Siegler:Jakob Keller, Landvogt zu Trachselwald (I)
Bemerkungen:Datierung: 22.10.1607 / 01.11.1607. Beilagen: Kopie und französische Übersetzung
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=65428
 

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