Urfehden Das Gericht zu Münchenbuchsee erkennt auf Klage M.G.H. zu Bern, vertreten durch Niklaus Manuel und Andres (Andreas) Zeender, dass Hans (Johann) Schwander von Schwanden sich durch seine Äusserung, M.G.H. zu Bern hätten einen faulen Rat gegeben, strafwürdig gemacht habe., 1530.01.31 (Archiv

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Urfehden
Fach (Urkunden):Urfehden
Entstehungszeitraum:31.01.1530
Titel:Das Gericht zu Münchenbuchsee erkennt auf Klage M.G.H. zu Bern, vertreten durch Niklaus Manuel und Andres (Andreas) Zeender, dass Hans (Johann) Schwander von Schwanden sich durch seine Äusserung, M.G.H. zu Bern hätten einen faulen Rat gegeben, strafwürdig gemacht habe.
Siegler:Peter von Endlisberg, Ritter, Komtur zu Buchsee (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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