Urfehden Hans (Johann) Schwander von Schwanden, der sich geäussert hatte, M.G.H. zu Bern hätten einen faulen Rat gegeben, und der deshalb M.G.H. zu gebührender Bestrafung zuerkannt war, schwört Urfehde und verpflichtet sich zur Begleichung der Gefangenschafts- und Gerichtskosten., 1530.02.09 (Arch

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Allgemeine Information

Signatur:Urfehden
Fach (Urkunden):Urfehden
Entstehungszeitraum:09.02.1530
Titel:Hans (Johann) Schwander von Schwanden, der sich geäussert hatte, M.G.H. zu Bern hätten einen faulen Rat gegeben, und der deshalb M.G.H. zu gebührender Bestrafung zuerkannt war, schwört Urfehde und verpflichtet sich zur Begleichung der Gefangenschafts- und Gerichtskosten.
Siegler:Wilhelm Rünsi, Burger zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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