Urfehden Hans (Johann) Meyer, seinerzeit auf der Mühle zu Goppenbrunnen bei Brugg gesessen, der nach Ehebruch wegen Nichtbefolgung einer Vorladung des Ehegerichts aus dem Gebiet Berns verwiesen war, nun aber schon zum zweiten Mal eigenmächtig und widerrechtlich ins Land gekommen ist und damit sein

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Urfehden
Fach (Urkunden):Urfehden
Entstehungszeitraum:12.08.1535
Zeitraum 2:14.08.1535
Titel:Hans (Johann) Meyer, seinerzeit auf der Mühle zu Goppenbrunnen bei Brugg gesessen, der nach Ehebruch wegen Nichtbefolgung einer Vorladung des Ehegerichts aus dem Gebiet Berns verwiesen war, nun aber schon zum zweiten Mal eigenmächtig und widerrechtlich ins Land gekommen ist und damit sein Leben verwirkt hat, schwört Urfehde.
Siegler:Caspar (Kaspar) Nasal, des Rats zu Zürich (II) / Heinrich Rahn, Vogt zu Kyburg (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=66074
 

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