Waadt Gabriel Albrecht von Erlach an Venner und Rat zu Lutry: Der Landvogt genehmigt im wesentlichen die Gemeindebeschlüsse betr. das Datum der Weinlese, macht aber vor allem darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen nur vom Oberherrn, nicht aber von der Gemeinde mit Busse belegt werden dürfen., 1

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Waadt
Fach (Urkunden):Waadt
Entstehungszeitraum:12.10.1791
Titel:Gabriel Albrecht von Erlach an Venner und Rat zu Lutry: Der Landvogt genehmigt im wesentlichen die Gemeindebeschlüsse betr. das Datum der Weinlese, macht aber vor allem darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen nur vom Oberherrn, nicht aber von der Gemeinde mit Busse belegt werden dürfen.
Siegler:Petschaft von Gabriel Albrecht von Erlach (I)
Provenienz:Schreiben aus dem Besitz von Herrn Hans Hertli, Zollikon (Zürich/ZH), vom Staatsarchiv Bern im Februar/Mai 1967 erworben.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=70362
 

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