Wangen Graf Rudolf von Neuenburg, Herr zu Nidau, verfügt, dass, falls er kinderlos stürbe, ehe die Grafen von Kyburg die Feste Wangen, Herzogenbuchsee usw. wieder einlösten, all diese verpfändeten Besitzungen seiner Schwester Anna, Gattin des Grafen Hartmann von Kyburg, und den Kindern aus dieser

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:16.11.1356
Titel:Graf Rudolf von Neuenburg, Herr zu Nidau, verfügt, dass, falls er kinderlos stürbe, ehe die Grafen von Kyburg die Feste Wangen, Herzogenbuchsee usw. wieder einlösten, all diese verpfändeten Besitzungen seiner Schwester Anna, Gattin des Grafen Hartmann von Kyburg, und den Kindern aus dieser Ehe ohne Lösung und ohne Einspruch anderer Erben ledig zufallen sollen.
Siegler:Graf Rudolf von Neuenburg-Nidau (II) / Ulrich, Abt zu Erlach (II) / Ritter Johannes von Bubenberg d.Ä. (II)
Druckstelle:Fontes 8, 159, 441
Archivalienart:Urkunde
 

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