Wangen Graf Otto von Thierstein, Landrichter im Aargau und Thurgau, gebietet - gemäss Urteil des Landtages bei Aarau - den Amtleuten und Untertanen in Stadt und Amt Wiedlisbach, zu Balsthal, Kestenholz, Oberbuchsiten und Niederbuchsiten, mit der gesamten mannbaren Einwohnerschaft (über 12 J.) des

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:17.10.1399
Titel:Graf Otto von Thierstein, Landrichter im Aargau und Thurgau, gebietet - gemäss Urteil des Landtages bei Aarau - den Amtleuten und Untertanen in Stadt und Amt Wiedlisbach, zu Balsthal, Kestenholz, Oberbuchsiten und Niederbuchsiten, mit der gesamten mannbaren Einwohnerschaft (über 12 J.) des Dorfes Boenkein (Benken bei Oensingen) keinerlei Gemeinschaft zu haben, ihnen weder Nahrung noch Unterkunft zu gewähren, da diese Leute auf Klage des Hans (Johann) von Falkenstein hin in die Acht erklärt wurden.
Siegler:Das Siegel des Landgerichts im Aargau war auf der Rückseite der Urkunde aufgedrückt, ist aber abgefallen.
Archivalienart:Urkunde
 

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