Wangen Graf Otto von Thierstein quittiert die Stadt Solothurn um eine Zahlung von 100 Gulden an die Kaufsumme um Bipp, Wiedlisbach und Erlinsburg, ferner (angefügter Pergamentstreifen) um die Begleichung von 38 Gulden bei Ulrich Leberlin für einen Hengst, den der Graf von ihm bezogen hat., 1413.02

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:07.02.1413
Titel:Graf Otto von Thierstein quittiert die Stadt Solothurn um eine Zahlung von 100 Gulden an die Kaufsumme um Bipp, Wiedlisbach und Erlinsburg, ferner (angefügter Pergamentstreifen) um die Begleichung von 38 Gulden bei Ulrich Leberlin für einen Hengst, den der Graf von ihm bezogen hat.
Siegler:Graf Otto von Thierstein (II)
Bemerkungen:Rennefahrt: Stadtrecht von Bern, III, S. 442, Z. 31-33
Archivalienart:Urkunde
 

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