Wangen Der Generalvikar des Bischofs Heinrich von Konstanz erklärt, dass die Heilige Kreuzkapelle in Lünisberg und die St. Ulrichskapelle daselbst (Kirchhöre Wynigen) weder Pfarrkirchen noch Filialkirchen, sondern Privatkapellen seien und daher nicht an die Lasten der Pfarrkirchen beizutragen habe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:15.03.1447
Titel:Der Generalvikar des Bischofs Heinrich von Konstanz erklärt, dass die Heilige Kreuzkapelle in Lünisberg und die St. Ulrichskapelle daselbst (Kirchhöre Wynigen) weder Pfarrkirchen noch Filialkirchen, sondern Privatkapellen seien und daher nicht an die Lasten der Pfarrkirchen beizutragen haben.
Siegler:Generalvikar des Bischofs von Konstanz (II)
Bemerkungen:Beilage: neuere Kopie (Maschinenschrift)
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=70745
 

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