Wangen Die Kirchgenossen von Rohrbach stiften und dotieren mit Zustimmung des Johanniterordens als des Kollators ihrer Pfarrpfründe und mit Hilfe und Förderung M.G.H. zu Bern eine Kaplaneipfründe für die beiden unbedienten Altäre in ihrer Pfarrkirche. Einkünfte, Rechte und Pflichten des Kaplans we

Archivplan-Kontext


Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:30.05.1509
Titel:Die Kirchgenossen von Rohrbach stiften und dotieren mit Zustimmung des Johanniterordens als des Kollators ihrer Pfarrpfründe und mit Hilfe und Förderung M.G.H. zu Bern eine Kaplaneipfründe für die beiden unbedienten Altäre in ihrer Pfarrkirche. Einkünfte, Rechte und Pflichten des Kaplans werden eingehend geregelt. Das Kollaturrecht der Kaplaneipfründe überträgt die Gemeinde an H.G.H. zu Bern, wobei sie sich aber ein Empfehlungsrecht vorbehält.
Bemerkungen:Zeitgenössische Kopie
Archivalienart:Urkunde
 

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