Wangen Schultheiss und Rat zu Bern setzen fest, dass die Anteilhaber am Weiher "im Fulenbach" (Herrschaft Bipp) ihre Anteilrechte nicht an Fremde, sondern nur an die übrigen Anteilberechtigten verkaufen oder anderswie zedieren dürfen., 1515.02.26 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:26.02.1515
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern setzen fest, dass die Anteilhaber am Weiher "im Fulenbach" (Herrschaft Bipp) ihre Anteilrechte nicht an Fremde, sondern nur an die übrigen Anteilberechtigten verkaufen oder anderswie zedieren dürfen.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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