Wangen Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass der Kirchherr zu Walterswil beim Jungzehnten und anderen Zehntrechten geschützt sein soll, ohne dass er als Gegenleistung für diese Zehnten den Unterhalt eines Wucherstiers und eines Ebers für die Pfarrgenossen übernehmen muss., 1519.03.12 (Arch

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:12.03.1519
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass der Kirchherr zu Walterswil beim Jungzehnten und anderen Zehntrechten geschützt sein soll, ohne dass er als Gegenleistung für diese Zehnten den Unterhalt eines Wucherstiers und eines Ebers für die Pfarrgenossen übernehmen muss.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=70817
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern