Wangen Vertrag Der Staat Bern tritt der Kirchgemeinde Wangen die Kirche zu Wangen mit Turm, zwei Glocken und Kirchhof zu Eigentum ab, nicht aber das Chor. Die Kirchgemeinde erhält für die Übernahme der Unterhaltspflichten eine Entschädigung von Fr. 10'000.--., 1857.08.12 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:12.08.1857
Titel:Vertrag Der Staat Bern tritt der Kirchgemeinde Wangen die Kirche zu Wangen mit Turm, zwei Glocken und Kirchhof zu Eigentum ab, nicht aber das Chor. Die Kirchgemeinde erhält für die Übernahme der Unterhaltspflichten eine Entschädigung von Fr. 10'000.--.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=71036
 

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