FA von Hallwyl, Abschriften, 1702.12.10 Die Burgerkammer lässt Rudolf von Hallwyl, da von Seiten der Zunft nichts geklagt wird und aus den früher angegebenen Gründen (alte Familie von Stand, ohne Nachkommenschaft) in dem Rodel der alten Burger verbleiben, 1702.12.10 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1702.12.10
Titel:Die Burgerkammer lässt Rudolf von Hallwyl, da von Seiten der Zunft nichts geklagt wird und aus den früher angegebenen Gründen (alte Familie von Stand, ohne Nachkommenschaft) in dem Rodel der alten Burger verbleiben
Entstehungszeitraum:10.12.1702
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=819971
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern