FA von Hallwyl, Abschriften, 1586.04.02 Hans Spyre, genannt Schnetzen, ist wegen ungebührlichen Reden gegen den neuen Kalender vor ein "Malefizgericht" zitiert. Am 2. April legen für denselben Fürbitte ein: Die Abgesandten des Domkapitels von Hallwyl und Hornstein, der Prälat von Kreuzlingen, Herr

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1586.04.02
Titel:Hans Spyre, genannt Schnetzen, ist wegen ungebührlichen Reden gegen den neuen Kalender vor ein "Malefizgericht" zitiert. Am 2. April legen für denselben Fürbitte ein: Die Abgesandten des Domkapitels von Hallwyl und Hornstein, der Prälat von Kreuzlingen, Herr Brändle, die sieben Gemeinden Tegerweilen, Gottlieben, Wollmattingen, Emishofen, Egelshofen, Rikenbach und Triboltingen; ferner mehrere schwangere Frauen und eine grosse Anzahl Bürger. Mit Rücksicht auf die bevorstehende heilige Zeit und auf Weib und Kind Spyres, wird das Gericht abbestellt; doch muss Spyre Widerruf leisten und Urfehde schwören
Entstehungszeitraum:02.04.1586
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=820094
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern