FA von Hallwyl, Abschriften, 1595.11.07 Hartmann von Hallwyl, Komtur zu Beuggen, erlaubt Herrn Erasmus Meyer von Zurgen, derzeit Pfarrer zu Rickenbach, in Anbetracht seiner langen und getreuen Dienste, sein Hab und Gut seinen Verwandten oder wem er sonst will, zu vererben, behält sich aber die 4 G

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1595.11.07
Titel:Hartmann von Hallwyl, Komtur zu Beuggen, erlaubt Herrn Erasmus Meyer von Zurgen, derzeit Pfarrer zu Rickenbach, in Anbetracht seiner langen und getreuen Dienste, sein Hab und Gut seinen Verwandten oder wem er sonst will, zu vererben, behält sich aber die 4 Gulden Ehrschatz vor, sowie des Pfarrers sämtliche Bücher
Entstehungszeitraum:07.11.1595
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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