FA von Hallwyl, Abschriften, 1610.02.09 Antwort der bischöflichen konstanzischen Räte an den Vogt von Güttingen, Wolf Dietrich von Hallwyl, betreffs Höhe des Strafgeldes für die drei des Totschlags schuldigen Kessweiler. Er sollte sich in den umliegenden Gerichten nach der herrschenden Praxis erku

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1610.02.09
Titel:Antwort der bischöflichen konstanzischen Räte an den Vogt von Güttingen, Wolf Dietrich von Hallwyl, betreffs Höhe des Strafgeldes für die drei des Totschlags schuldigen Kessweiler. Er sollte sich in den umliegenden Gerichten nach der herrschenden Praxis erkundigen und je nachdem diese Strafe festsetzen, natürlich so hoch als möglich. Auf 25 fl. sollte er nur um grössten Notfall heruntergehen
Entstehungszeitraum:09.02.1610
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=840169
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern