FA von Hallwyl, Abschriften, 1620.10.29 Das Reichskammergericht verurteilt Heinrich von Rottenburg zu Mühlhausen, der Ludwig von Hallwyl in Neckerbeyhingen wegen für ihn geleisteter und bezahlter Bürgschaft 1300 Gulden schuldet und dagegen seine Güter zum Pfande gesetzt hat mit der Bestimmung, das

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1620.10.29
Titel:Das Reichskammergericht verurteilt Heinrich von Rottenburg zu Mühlhausen, der Ludwig von Hallwyl in Neckerbeyhingen wegen für ihn geleisteter und bezahlter Bürgschaft 1300 Gulden schuldet und dagegen seine Güter zum Pfande gesetzt hat mit der Bestimmung, dass im Falle von nicht Bezahlung oder Zahlungsverzögerung die Güter sofort sollten mit Beschlag belegt werden können, bis zur Bezahlung der Schuld zur Aushändigung des Pfandes bei Strafe von 8 Mark lötigen Goldes im Zuwiderhandlungsfalle und lädt ihn auf den 30. Tag nächthin zur Verantwortung vor
Entstehungszeitraum:29.10.1620
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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