FA von Hallwyl, Abschriften, 1621.02.16 Der Vogt von Güttingen, Franz Tanner von Tauw, erteilt den Räten des Bischofs von Konstanz die erbetene Antwort über den Brief der Frau Anna von Hallwyl wegen des verweigerten Rebenverkaufs. Die Bodenveräusserung an Fremde ausser Kessweilen und Altnau sei be

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1621.02.16
Titel:Der Vogt von Güttingen, Franz Tanner von Tauw, erteilt den Räten des Bischofs von Konstanz die erbetene Antwort über den Brief der Frau Anna von Hallwyl wegen des verweigerten Rebenverkaufs. Die Bodenveräusserung an Fremde ausser Kessweilen und Altnau sei bei hoher Strafe verboten, auch mit dem sogenannten Anbieten der Reben an Güttinger Burger sei es in Wahrheit nicht weit her gewesen
Entstehungszeitraum:16.02.1621
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=842042
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern