FA von Hallwyl, Abschriften, 1621.04.02 Denen von Hallwyl soll zugeschrieben werden, dass sie sich wegen des Einzugsgelds im Gericht Rickenbach halber dem Gerichtsbrauch gemäss verhalten sollten andernfalls sie sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn ihnen Sperrung der Güter oder sonst etwas daraus

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1621.04.02
Titel:Denen von Hallwyl soll zugeschrieben werden, dass sie sich wegen des Einzugsgelds im Gericht Rickenbach halber dem Gerichtsbrauch gemäss verhalten sollten andernfalls sie sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn ihnen Sperrung der Güter oder sonst etwas daraus entstehen sollte
Entstehungszeitraum:02.04.1621
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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