FA von Hallwyl, Abschriften, 1621.04.16 (a) Der Rat von Bern bestätigt den Rechtsspruch des Schultheissen Manuel und der Zugeordneten im Streit zwischen Junker, Hans Caspar von Hallwyl und Junker Hans Friedrich von Hallwyl und lässt den Spruch doppelt verurkunden. Der Vogt von Lenzburg soll Junker

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1621.04.16 (a)
Titel:Der Rat von Bern bestätigt den Rechtsspruch des Schultheissen Manuel und der Zugeordneten im Streit zwischen Junker, Hans Caspar von Hallwyl und Junker Hans Friedrich von Hallwyl und lässt den Spruch doppelt verurkunden. Der Vogt von Lenzburg soll Junker Hans Caspar von Hallwyl und seinen Ältesten Sohn herbescheiden und für Ausrichtung dessen was zum Marschalkenamt gehört, an besorgt sein
Entstehungszeitraum:16.04.1621
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=842054
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern