FA von Hallwyl, Abschriften, 1621.06.25 Junker Hanns Walther von Hallwyl und Wolf Dietrich von Hallwyl schreiben dass sie das Gütlein zu Rickenbach auf der Gant an sich gebracht und nicht freiwillig gekauft hätten, weshalb sie zur Einzugsteuer nicht pflichtig, um so weniger als sie Gerichtsherren

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1621.06.25
Titel:Junker Hanns Walther von Hallwyl und Wolf Dietrich von Hallwyl schreiben dass sie das Gütlein zu Rickenbach auf der Gant an sich gebracht und nicht freiwillig gekauft hätten, weshalb sie zur Einzugsteuer nicht pflichtig, um so weniger als sie Gerichtsherren und Landsassen in Thurgau seien. Das Domkapitel beschliesst sich über die Sache bei Junker Brimbsi zu erkundigen
Entstehungszeitraum:25.06.1621
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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