FA von Hallwyl, Urkunden, 1645.04.05 Das Gericht zu Hallwil entscheidet, dass Hugo Dietrich von Hallwyl das Recht haben solle, die an Hans Rudolf von Hallwyl und Untervogt Kuhn verkauften Güter zurückzukaufen, lässt die gegenwärtigen Inhaber aber bis dahin bei ihrem Besitz, 1645.04.05 (Archiveinhe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1645.04.05
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:05.04.1645
Titel:Das Gericht zu Hallwil entscheidet, dass Hugo Dietrich von Hallwyl das Recht haben solle, die an Hans Rudolf von Hallwyl und Untervogt Kuhn verkauften Güter zurückzukaufen, lässt die gegenwärtigen Inhaber aber bis dahin bei ihrem Besitz
Bemerkungen:Auszug aus der Hallwiler Gerichts- und Unkosten-Moderation, beglaubigt von der Landschreiberei Lenzburg
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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