FA von Hallwyl, Urkunden, 1744.07.02 Die deutsche Appellationskammer zu Bern unterrichtet Johannes von Hallwyl, den Oberherrn von Hallwyl, dass eine aktiv an einem Prozess beteiligte Person nicht Gerichtsschreiber sein darf, wie dies bei Gerichtsschreiber Spengler der Fall war, 1744.07.02 (Archive

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1744.07.02
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:02.07.1744
Titel:Die deutsche Appellationskammer zu Bern unterrichtet Johannes von Hallwyl, den Oberherrn von Hallwyl, dass eine aktiv an einem Prozess beteiligte Person nicht Gerichtsschreiber sein darf, wie dies bei Gerichtsschreiber Spengler der Fall war
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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