FA von Hallwyl, Urkunden, 1765.10.01 Johann Rudolf Schmalz, Landvogt zu Lenzburg, fällt einen rechtlichen Spruch zwischen Kaspar Fischer von Meisterschwanden als Vertreter des Herrschaftsverwalters von Hallwil, Stähli, namens der Herrschaft daselbst als Kläger und Hans Jakob Eichenberger und Mitha

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1765.10.01
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:01.10.1765
Titel:Johann Rudolf Schmalz, Landvogt zu Lenzburg, fällt einen rechtlichen Spruch zwischen Kaspar Fischer von Meisterschwanden als Vertreter des Herrschaftsverwalters von Hallwil, Stähli, namens der Herrschaft daselbst als Kläger und Hans Jakob Eichenberger und Mithafte von Beinwil vertreten durch Christoph Merz, Gerichtsuntervogt zu Beinwil, als Beklagten in ihrem Streit um die Zugehörigkeit des Srohs am See, das die Herrschaft beansprucht, soweit der Wellenschlag beim höchsten Stand des Sees reicht, während die Beklagten eine mittlere Grenze vertreten. Gegen den in der Hauptsache zu Gunsten der Beklagten lautenden Spruch legt der Herrschaftsverwalter Stähli im Namen der Herrschaft Hallwil am 19. Oktober 1765 höhern Orts Rekurs ein
Siegler:Johann Rudolf Schmalz
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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